1 Sachlicher Geltungsbereich
Björn Will IT Service, im Folgenden ersatzweise Björn Will – Will IT genannt, erbringt Leistungen/Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit keine besonderen Vertragsbedingungen mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Entgegenstehende/anderslautende AGB sind nicht wirksam. Der Einbeziehung der AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Diese AGB sind Grundlage auch aller künftigen Leistungen/Lieferungen und auch dann, wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird. Sie gelten prinzipiell gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Privatkunden. Björn Will – Will IT behält sich bei Vorliegen rechtfertigender, sachlicher Gründe (insbesondere bei einer Änderung der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder Marktgegebenheiten) deren einseitige Änderung vor. Im Falle einer Änderung wird Björn Will – Will IT die jeweils aktuellen AGB als Aushang im Kundenbereich der Werkstatt und auf der Homepage zur Verfügung stellen. Der Kunde ist stets in Bezug auf AGB und aktuell gültige Preise sich im Vorfeld zu informieren. AGB Änderungen greifen spätestens bei erneuter Beauftragung durch den Kunden. Managed-Service- bzw. Vertragskunden erhalten mindestens einen Monat vorher die beabsichtigte Änderung in geeigneter Form in der Regel per E-Mail als Mitteilung. Er hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab der Ankündigung schriftlich zu widersprechen an folgende E-Mail-Adresse
Widerspricht er innerhalb dieser Frist nicht, gelten die geänderten AGB als einbezogen.
2 Zustandekommen von Verträgen / Vertragsänderungen
2.1. Björn Will – Will IT erstellt anhand der Anforderungen des Kunden eine Auftragsbestätigung, die diesem übermittelt wird. Hierzu reicht auch eine mündliche Auftragsbestätigung oder formlose Nachricht. Es gelten die Vorschriften über den kaufmännischen Rechtsverkehr.
2.2. Angaben auf der Homepage von Björn Will – Will IT und/oder in sämtlichen Medien stellen lediglich mögliche Leistungen dar. Sie enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, Garantien o.a. Zusicherungen. Garantien o.ä. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Das gilt auch für sämtliche Angaben zu Preisen, Einarbeitungszeiten und zur Freigabe von Ergänzungen/Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsinhalts.
3 Preise
3.1. Sämtliche Preise für Leistungen von Björn Will – Will IT ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Björn Will – Will IT auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Enthält die Auftragsbestätigung zu Positionen keine Preisangabe, ergibt sich der Preis aus der stets aktuellen Preisliste. Björn Will – Will IT kann die Preise für Leistungen jederzeit einseitig ändern. Kunden sind in der Pflicht sich vor der Beauftragung über aktuelle Preise zu informieren.
3.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Björn Will – Will IT Lizenzgebühren nicht selbst bestimmt; diese richten sich nach den für Björn Will – Will IT verbindlichen Vorgaben der Software-Hersteller/Software-Anbieter. Die Auftragsbestätigung enthält die tagesaktuellen Lizenzgebühren am Tag ihrer Erstellung. Erfolgt im Zeitraum ab Auftragsbestätigung insbesonder nach Vertragsabschluss eine Preissteigerung, wird diese angemessen an den Kunden weitergegeben. Ein Rücktritts-/Kündigungsrecht gibt dieses dem Kunden nicht. Björn Will IT Service behält sich insbesondere das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese werden den Vertragspartnern auf Verlangen nachgewiesen.
3.3. Bei den von Björn Will – Will IT erbrachten Leistungen handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 ff. BGB. Björn Will – Will IT behält sich bei Dienstverträgen
den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Björn Will – Will IT berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.
3.4. Preisangaben für Gewerbekunden sind immer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisangaben für Endverbraucher sind in der Regel inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4 Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung für von Björn Will – Will IT erbrachte Leistungen/Lieferungen ist zur Zahlung fällig, sobald sie vollständig bzw. im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht sind bzw., falls erforderlich, eine Abnahme (s.u. Punkt 11.) erfolgt ist und dem Kunden eine Rechnung bzw. gleichwertige Zahlungsaufstellung zugegangen ist. Für sämtliche Zahlungen von Vertragskunden die am Rechnungsverfahren teilnehmen können, besteht ein Zahlungsziel von 5 Werktagen (ohne Abzug) nach Zugang der Rechnung bzw. einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung beim Kunden. Generell gilt für alle Kunden, dass Leistungen/Rechnungen sofort und ohne Abzug zu begleichen sind.
4.2. Im Falle des Verzugs des Kunden ist Björn Will – Will IT berechtigt, in zumutbarem und angemessenem Umfang Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten.
4.3. Zahlung hat der Kunde ausschließlich mittels EC-Cash sofort zu begleichen. Bei Kreditkartenzahlungen akzeptiert der Kunde eine zusätzliche Gebühr von 1,9% der netto Rechnungssumme als Transaktions-/Systemgebühr vom Anbieter die auf den Kunden umgelegt wird. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
4.4. Ist eine bargeldlose Zahlung (EC-Cash oder Kreditkarte) aus welchem Grund auch immer nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet seine Rechnung sofort per Banküberweisung durchzuführen.
5 Lieferung und Lieferverzug
5.1. Im Falle der Lieferung von Waren geht die Gefahr mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder Transportunternehmer über. Im Falle der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr mit Abnahme bzw. dann über, wenn die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden (s.u. Punkt 11). Die fristgerechte Annahme/Abnahme von Leistungen/Lieferungen ist wesentliche Vertragspflicht des Kunden.
5.2. Die Leistungs-/Lieferverpflichtung von Björn Will – Will IT steht – außer, Björn Will – Will IT hat dieses zu vertreten – unter dem Vorbehalt, dass Björn Will – Will IT ihrerseits rechtzeitig und richtig mit der für die Vertragserfüllung benötigten Ware beliefert wird. Die Haftung für verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Leistung/Lieferung aufgrund verspäteter, mangelhafter oder unterbliebener Belieferung von Björn Will – Will IT ist – außer, Björn Will – Will IT hat dieses zu vertreten – ausgeschlossen. Bei unverschuldeter verspäteter, mangelhafter oder unterbliebener Lieferung an Björn Will – Will IT ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Björn Will – Will IT wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit von Produkten erlangt. Vom Kunden geleistete Zahlungen sind bei Rücktritt unverzüglich an diesen zurück zu zahlen.
5.3. Der Kunde hat Björn Will – Will IT im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bei der Erbringung der Leistungen/Lieferungen zu unterstützen. Insbesondere hat er die Räumlichkeiten, die zur Leistungserbringung zugänglich sein müssen, zugänglich zu halten und in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, dass die Gegebenheiten und Einrichtungen am Leistungsort die Voraussetzungen erfüllen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1. Björn Will – Will IT bleibt, bis zur vollständigen Zahlung aller gegen den Kunden bestehender Forderungen, aus der und im Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Geschäftsbeziehung, Eigentümer sämtlicher gelieferter Waren. Gleiches gilt, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt werden.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware diesen auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und Björn Will – Will IT unverzüglich schriftlich
hiervon in Kenntnis zu setzen. Sämtliche Kosten, die damit einhergehen, dass Björn Will – Will IT die Rechte aus ihrem und im Zusammenhang mit ihrem Eigentum gegenüber zugreifenden Dritten verfolgt, trägt der Kunde. Auf Verlangen hat er Björn Will – Will IT jederzeit schriftlich Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen und alle zur Rechtsverfolgung erforderlichen Angaben zu machen.
6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder wenn Tatsachen vorliegen, die das Eintreten der in der Insolvenzordnung genannten Insolvenzgründe möglich erscheinen lassen und zwar auch dann, wenn diese Umstände eine Antragspflicht (§ 64 GmbHG) noch nicht begründen, der Kunde einen Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet oder wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, ein solches eröffnet/die Eröffnung eines solchen mangels Masse abgelehnt wird, ist Björn Will – Will IT berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
7 Fehlersuche und Fehlerbeseitigung / Support und Wartung
Es ist dem Kunden bekannt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass Software fehlerfrei arbeitet/frei von Fehlern ist, sodass Björn Will – Will IT keine Garantie o.ä. hinsichtlich der Lösbarkeit auftretender Problematiken abgibt. Björn Will – Will IT wird jedoch die im Rahmen des wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Sinnvollen liegenden Maßnahmen ergreifen, Support- und/oder Wartungsanfragen des Kunden vollständig und nachhaltig zu beantworten.
8 Gewährleistung Hardware
8.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Beschaffenheit der Hardwareprodukte nicht vereinbart wurde und Björn Will – Will IT keine Eigenschaften der Hardwareprodukte zugesichert hat. Björn Will – Will IT haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte bei Gefahrübergang frei von Material- und Herstellungsmängeln sind und sich zur vertragsgemäßen Verwendung, jedenfalls zur gewöhnlichen Verwendung, eignen. Technische Spezifikationen/Qualitätsbeschreibungen, die Björn Will – Will IT dem Kunden mitteilt, stellen keine Zusicherungen dar, außer, dass sie von Björn Will – Will IT schriftlich bestätigt wurden.
8.2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Björn Will – Will IT Hardwareprodukte, Teile davon und/oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert und/oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass die entsprechenden Mängel dadurch weder ganz noch teilweise verursacht wurden.
8.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Björn Will – Will IT die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die gewählte Form der Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.4. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.5. Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt bzw. stellt sich nach Inanspruchnahme auf Gewährleistung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde Björn Will – Will IT gegen Nachweis den Aufwand der Mängelfeststellung /
-beseitigung zu ersetzen.
8.6. Garantieleistungen seitens der Hersteller sind vom Kunden direkt mit diesem abzuwickeln. Björn Will – Will IT kann hier bestenfalls unterstützend tätig sein. Es gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
9 Gewährleistung Software
9.1. Björn Will – Will IT verwendet ausschließlich Standardsoftware/Softwareprodukte/ Betriebssysteme von Drittanbietern und bietet keine eigenen an. Die in der Auftragsbestätigung und/ oder sonst wie von Björn Will – Will IT gemachten Angaben zu Software, dazu abgegebenen Erklärungen und Beschreibungen, stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch Björn Will – Will IT dar, sondern geben lediglich die Herstellerinformation wieder.
9.2. Die Nutzung der Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme durch den Kunden erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Nutzungs- und/ oder Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Standardsoftware/Softwareprodukte/Betriebssysteme werden von Björn Will – Will IT auf der Grundlage und zu den Nutzungs- und/ oder Lizenzbedingungen, eines zwischen dem Softwarehersteller und dem Kunden gesondert abzuschließenden Softwareüberlassungs- und Lizenz-Vertrages weitergegeben. Gewähr leistet Björn Will – Will IT hierfür nicht.
9.3. Björn Will – Will IT leistet Gewähr dafür, dass er zur Weitergabe gegenüber dem Softwarehersteller berechtigt ist und der Weitergabe im vertraglich vereinbarten Umfang an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Diese gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
9.4. Bei Rechtsmängeln leistet Björn Will – Will IT Gewähr durch Nacherfüllung. Er verschafft dem Kunden nach seiner Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den gelieferten Softwareprodukten/ an vergleichbaren, gleichwertigen Softwareprodukten. Björn Will – Björn Will – Will IT kann die Durchführung dieser Art der Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde vorher einen angemessenen Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung zahlt.
9.5. Falls Dritte Rechte/Ansprüche behaupten, die den Kunden an der Nutzung der ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hindern/diese zu hindern geeignet sind, setzt er Björn Will – Björn Will – Will IT unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis. Er ermächtigt Björn Will – Björn Will – Will IT, damit im Zusammenhang stehende Verfahren – außergerichtlich und gerichtlich – gegen Dritte im eigenen Namen zu führen. Wird der Kunde – außergerichtlich oder gerichtlich – von Dritten in Anspruch genommen, wird er keinerlei Handlungen rechtlicher oder tatsächlicher Art vornehmen ohne vorherige Abstimmung mit Björn Will – Will IT; insbesondere wird er keine Verzichtserklärungen und Anerkenntnisse abgeben, keine Vergleiche eingehen etc., wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Björn Will – Will IT ist verpflichtet, die gegen den Kunden geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und ihn von allen damit verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf Gründen, die der Kunden zu vertreten hat.
9.6. Im Fall von Sachmängeln leistet Björn Will – Will IT lediglich in dem Rahmen und Umfang Gewähr, in dem der Hersteller eine Gewährleistung gegenüber Björn Will – Will IT übernommen hat. Zur Erfüllung dieser Ansprüche tritt Björn Will – Will IT bereits heute sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an. Sollte der Kunde seine Gewährleistungsansprüche gegen den Softwarehersteller aus rechtlichen und/ oder tatsächlichen Gründen nicht durchsetzen können, leistet Björn Will – Will IT Gewähr im Rahmen dieser Bestimmungen. Danach kann Björn Will – Will IT die Form der Nacherfüllung frei wählen, d.h. Nachlieferung oder Nachbesserung. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand einhergeht, was angenommen wird, wenn der Aufwand 25% des ursprünglichen Auftragswertes (netto) übersteigt.
9.7. Stellt sich heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt/stellt sich nach Inanspruchnahme auf Gewährleistung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde Björn Will – Will IT gegen Nachweis, den Aufwand der Mängelfeststellung/ -beseitigung zu ersetzen.
9.8. Der Kunde ist eigenverantwortlich für die vollständige, rechtssichere Lizenzierung sowie der Einhaltung der Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller verantwortlich. Björn Will – Will IT kann bestenfalls beratend tätig sein unter Ausschluss jeglicher Rechtsansprüche oder Gewähr.
10 Verjährung der Gewährleistungsrechte / Geltung von Gewährleistungsausschlüssen
10.1. Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Ersatz eines Köper-/Gesundheitsschadens wegen eines von Björn Will – Will IT zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden (Vorsatz/ grobe Fahrlässigkeit) von Björn Will – Will IT und/ oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Ferner können sich Abweichungen in der Gewährleistungsfrist daraus ergeben, dass Softwarehersteller die Gewährleistung verkürzen oder verlängern.
10.2. Sämtliche Ausschlüsse/Modifikationen der Gewährleistung gelten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nur, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz und/ oder grobe
Fahrlässigkeit gestützt werden. Sollten die genannten Ausschlüsse/Modifikationen/einzelne dieser unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Gewährleistungsausschlüsse / Modifikationen nicht.
11 Abnahme
11.1. Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Björn Will – Will IT eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird Björn Will – Will IT dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen schriftlich mitteilen. Der Kunde wird innerhalb einer Frist von zwei Wochen – ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung – Björn Will – Will IT mitteilen, ob die Leistung abgenommen wird und etwaige festgestellte Mängel benennen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen – ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung – als erfolgt, es sei denn, die Abnahme scheidet deswegen aus, weil die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
11.2. Bei in zulässiger Weise erbrachten Teilleistungen gilt Punkt 11.1 entsprechend.
12 Haftung
12.1. Björn Will – Will IT haftet für sämtliche Schäden wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, sowie wegen Verletzung von Eigentum und des Vermögens, die Björn Will – Will IT, ihre Vertretungsorgane, ihre Erfüllungs- und/ oder Verrichtungsgehilfen dem Kunde und/ o- der Dritten in Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung oder aus Anlass der Erfüllung dieser zufügt, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen der bestehenden IT-Haftpflicht und Betriebshaftpflicht wie folgt:
IT-Haftpflicht: bis zu 3.000.000,00 € für Vermögensschäden (jeweils 3-fach maximiert je Versicherungsjahr)
Betriebshaftpflicht: bis zu 5.000.000,00 € für Personenschäden Sachschäden (jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr)
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Björn Will – Will IT nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Björn Will – Will IT und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
12.3. Eine Haftung im Falle höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
12.4. Der Kunde ist verpflichtet, durch regelmäßige Datensicherung einem Verlust/ einer ungewollten Veränderung von Daten vorzubeugen. Er hat insbesondere vor jedem Eingriff in sein bestehendes Hard- und Softwaresystem (z.B. Implementierung neuer Software, Austausch von Hardwarekomponenten usw., wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist) die ihm nach dem neuesten Stand der Technik möglichen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz vor Datenverlust/ ungewollter Datenveränderung und zur Datensicherung vorzunehmen. Sollte dennoch ein Datenverlust/eine ungewollte Datenveränderung eintreten, haftet Björn Will – Will IT nur, wenn dieses bei Erbringung ihrer Leistungen und/ oder aus Anlass der Erbringung ihrer Leistungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Höhe nach ist die Haftung beschrä nkt auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich wäre. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust/- bzw. die ungewollte Veränderung der Daten bei Anwendung von Sicherungsmaßnahmen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, ebenfalls ein- getreten wären. Die Pflege der vom Kunden käuflich erworbenen Software (insbesondere Updates, Patches, usw. wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist) und das Halten dieser auf dem jeweils neuesten Stand ist vom Kunden eigenverantwortlich durchzuführen, es sei denn, es wurde oder wird etwas anderes schriftlich vereinbart.
12.5. Die Haftung wegen fahrlässig unterlassener Aufklärung, über negative Eigenschaften der Leistungen/Lieferungen von Björn Will – Will IT gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen, wenn dadurch kein Sachmangel begründet wird, außer, eine Beratung hierzu wurde schriftlich vereinbart.
12.6. Die Haftung erlischt, wenn der Kunde und/ oder Dritte ohne vorherige Genehmigung durch Björn Will – Will IT, Arbeiten/Änderungen an den Leistungen und/ oder Lieferungen von Björn Will – Will IT vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Arbeiten/Änderungen keinen Einfluss auf den Eintritt der die Haftung auslösenden Umstände hatten.
12.7. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und, soweit dieses gesetzlich zulässig ist, auch für außervertragliche Ansprüche. Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
13 Aufbewahrungsfristen und Lagergebühren
13.1. Björn Will – Will IT behält sich das Recht vor, die Sache eines Vertragspartners drei Monate nach Auftragseingang (Übergabe der Sache) kostenfrei der Schrottverwertung zu übergeben. Der Kunde verliert jeglichen Anspruch auf die Sache nach BGB §959 – Aufgabe des Eigentums.
13.2. Kommt der Kunde nach Mitteilung (per E-Mail, Telefon, mündlich und weiterer geeigneter Formen) der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft seiner Sache in Verzug, ist Björn Will – Will IT berechtigt ab dem 5. Kalendertag eine Lagergebühr in Höhe von 3,00 € pro Kalendertag dem Kunden in Rechnung zu stellen.
13 Aufbewahrungsfristen und Lagergebühren
14.1. Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Björn Will – Will IT und dem Vertragspartner (Kunde) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
14.2. Der Geschäftssitz von Björn Will – Will IT ist Gerichtsstand. Björn Will – Will IT ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner (Kunde) auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
14.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Björn Will – Will IT Erfüllungsort.
14.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Schweinfurt, den 01.03.2021